Landtag untersucht Fördermittelskandal um Grundstück in der Leipziger Riemannstraße

Jens Rometsch

Leipzig. Der Fördermittelskandal um ein Grundstück in der Riemannstraße 52 soll jetzt im Landtag aufgeklärt werden. Das Parlament hat einen neuen Untersuchungsausschuss zum so genannten Sachsensumpf eingesetzt, in dem es auch um diese Immobilie geht.

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses soll ein 100-seitiger Prüfbericht des Landesrechnungshofes zu Grundstücksgeschäften der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) sein. Der Bericht liegt der LVZ vor. Laut den Prüfern hatte LWB-Chefjurist Martin K. die Riemannstraße 52 bereits deutlich unter Wert an eine aus München stammende Rechtsanwältin verkauft. Und zwar Ende 1995. Dieselbe Frau – Sieglinde B. – habe dem LWB-Juristen zeitnah als Anwältin in einem Attentats-Prozess beigestanden.

Der Rechnungshof setzt ein dickes Fragezeichen hinter ein Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen zum so genannten Sachsensumpf. Dort hatte es geheißen, entscheidend für den Verkauf des Filetgrundstücks an die Anwältin sei ihr gutes Konzept für das Denkmalschutzobjekt gewesen. Hingegen offenbart der Bericht, dass Sieglinde B. schon 1993 Schadenersatz von der LWB forderte. Angeblich drangen Nässe und Schwamm von der Riemannstraße 52 in das ihr bereits gehörende Nachbarhaus Münzgasse 11. Noch während der Kaufverhandlungen mit der LWB zur Riemannstraße 52 habe sie die Höhe des Schadenersatzes mit 100 000 D-Mark angegeben. Später sei klar geworden, dass es solche Schäden gar nicht gab.

Der Hauptteil des Prüfberichts widmet sich freilich den aus Sicht des Rechnungshofes komplett ungerechtfertigten Fördermitteln von einer Million Euro. Dieses Geld habe eine Firma Aedifico erhalten, welche Sieglinde B. ausschließlich zur Sanierung der Riemannstraße 52 gründete. Etliche Verstöße bei der Bewilligung und Kontrolle der Mittel hätten es der Eigentümerin ermöglicht, „aus dem Weiterverkauf der geförderten Wohnungen einen Überschuss von fast 600 000 Euro zu erzielen“. Nebenbei habe sich die Anwältin 1997 noch selbst ein Gehalt als Aedifico-Geschäftsführerin von umgerechnet 60 000 Euro gezahlt.

Bei Auseinandersetzungen mit Behörden habe sie teilweise falsche Angaben gemacht. Das sei ebenso ohne Konsequenzen geblieben wie die Ergebnisse städtischer Kontrollen, wonach bei den meisten Wohnungen gegen die Belegungsbindung für sozial schwache oder schwerbeschädigte Mieter verstoßen wurde. So überwies die Sächsische Aufbaubank (SAB) über 100 000 Euro für den Einbau eines Fahrstuhls, in den jedoch keine straßengängigen Rollstühle passen. Obwohl hohe Summen zur Förderung des Mietwohnungsbaus flossen, nutze Sieglinde B. ein Apartment mit 100 Quadratmetern gleich selbst. Der Empfehlung des Rechnungshofes, alle Fördermittel zurückzuverlangen, folgte bislang niemand. So argumentierten Stadt und Innenministerium, die Gelder seien an die Wohnungskäufer weitergereicht worden. Aedifico habe aus den Subventionen also keinen Gewinn erzielt.

Nach LVZ-Recherchen handelte es sich bei den Käufern jedoch vor allem um Verwandte von Sieglinde B.: Drei Wohnungen erwarb sie selbst; weitere drei Wohnungen und alle fünf Gewerbeeinheiten gemeinsam mit ihrem Sohn (damals Student ohne Einkommen); eine Wohnung kaufte ihr Ex-Gatte und Vater des Sohnes; zwei Wohnungen erwarb ihr zweiter Ehemann Jürgen N. – damals Vizepräsident am Leipziger Landgericht.

Von den 19 Einheiten in dem Haus verblieben mindestens 14 im Familienkreis. Zudem erklärte Sieglinde B. gegenüber dem Regierungspräsidium, auch ihre Mutter habe dort Wohneigentum erworben. Auf LVZ-Nachfrage hierzu wollte sich die Anwältin nicht äußern, betonte aber, bei dem Objekt sei „leider gar kein Gewinn verblieben“.

Quelle: Landtag untersucht Foerdermittelskandal um Grundstück in der Leipziger Riemannstraße

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Datum: Dienstag, 25. Mai 2010 12:36
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